LIZENZVEREINBARUNGEN
Schulschriften der Medienwerkstatt
(c) 1991-2018 Medienwerkstatt Mühlacker Verlagsges. mbH
Das vom Käufer erworbene Softwarepaket enthält die Schriften (Zeichensätze) sowie ein zugehöriges Benutzerhandbuch als computerlesbare Dateien. Zeichensätze und Begleittext sind urheberrechtlich geschützt.
Mit dem Erwerb des Softwarepaketes räumt der Rechtsinhaber dem Käufer das Recht ein, die Schriften unter den nachfolgend angegebenen Nutzungsbedingungen zu verwenden. Eine weitergehende Nutzung oder Verwertung ist ausgeschlossen.
Ist der Käufer mit den hierin angegebenen Nutzungsbedingungen nicht einverstanden, kann er das ungeöffnete Softwarepaket an den Verkäufer zurückgeben gegen Rückerstattung des entrichteten Kaufbetrages, abzüglich der entstandenen Versandkosten. Bei geöffneter und bereits installierter Software ist eine Rückgabe nur in Absprache mit dem Verkäufer möglich.
§ 1 Nutzungsumfang
1a.) Einzellizenz Der Käufer hat das Recht, die Schiften nach Erwerb einer Einzellizenz gleichzeitig nur auf einem Computer für schulische Zwecke zu nutzen. Eine Nutzung für kommerzielle Zwecke oder zur Verbreitung von Dateien im Internet ist ausdrücklich ausgeschlossen. 1b.) Schullizenz Die Schullizenz beinhaltet das Nutzungsrecht auf allen Schulcomputern und auf den Privatrechnern der Lehrkräfte, die an der betreffenden Schule beschäftigt sind. Eine Nutzung für kommerzielle Zwecke oder zur Verbreitung von Dateien im Internet ist ausdrücklich ausgeschlossen.
1c.) Verwendung für kommerzielle Zwecke Die Schriftennutzung für gewerbliche Produkte ist möglich und muss im Einzelfall mit dem Lizenzgeber vertraglich geregelt werden.
Erläuterung zur Nutzungsvereinbarung bei Einzel- und Schullizenzen:
Die Nutzung der Schulschriften ist in der Schule, im Arbeitsbereich der einzelnen Lehrkraft, uneingeschränkt möglich.
1. Direkte Verwendung der Schriften (Truetype-Zeichensätze):
- Gestattet auf dem PC der Lehrkraft in der Schule und zu Hause.
- Keine Nutzung durch andere Lehrkräfte - hierzu ist Schullizenz erforderlich.
2. Weitergabe von Werken/Arbeiten, die vom Lizenznehmer unter Einbeziehung der Schulschriften erstellt wurden (z.B. Arbeitsblätter in ausgedruckter Form):
- Gestattet an alle Schüler des Lizenznehmers
- Gestattet an alle Lehrer(innen) an der Schule des Lizenznehmers
2.) Die Programmierung darf vom Käufer nicht geändert oder bearbeitet werden. In der Software enthaltene Firmennamen, Warenzeichen, Copyright-Vermerke und sonstige Vermerke über Rechtsvorbehalte dürfen nicht geändert werden.
3.) Der Käufer ist berechtigt, von der Software eine Sicherungskopie herzustellen, wenn dies zur Sicherung der künftigen Benutzung der Software erforderlich ist.
4.) Nach Verfügbarkeit einer neuen Version der Software hat der Käufer das Recht, das Softwarepaket gegen ein entsprechendes Paket der neuen Version zu einem vom Verkäufer listenmäßig angegebenen Update-Preis zu aktualisieren.
§ 2 Gewährleistung
1.) Es wird darauf hingewiesen, dass es nicht möglich ist, Computersoftware so zu entwickeln, dass sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei sind. Der Verkäufer leistet Gewähr, dass die Software im Sinne der von ihm herausgegebenen und zum Zeitpunkt der Auslieferung an den Käufer gültigen Softwarebeschreibung brauchbar ist und die dort zugesicherten Eigenschaften aufweist. Eine unerhebliche Minderung der Brauchbarkeit bleibt außer Betracht.
2.) Der Verkäufer gewährleistet, dass die Originalsoftware auf einem geprüften Datenträger ordnungsgemäß aufgezeichnet ist.
3.) Erweist sich die Software im Sinne von Abs.1 als nicht brauchbar oder im Sinne von Abs. 2 als fehlerhaft, erfolgt innerhalb einer sechsmonatigen Gewährleistungsfrist, die mit der Auslieferung des Softwarepaketes an den Käufer beginnt, eine Rücknahme des gelieferten Softwarepaketes durch den Verkäufer und ein Austausch gegen ein neues Softwarepaket gleichen Titels. Erweist sich auch dieses im Sinne von Abs. 1 als nicht brauchbar im Sinne von (2) als fehlerhaft und gelingt es dem Rechtsinhaber nicht, die Brauchbarkeit mit angemessenem Aufwand und innerhalb eines angemessenen Zeitraums herzustellen, hat der Käufer oder Nutzer nach seiner Wahl das Recht auf Minderung des Kaufpreises oder Rückgabe des Softwarepaketes und Rückerstattung des Kaufpreises.
4.) Eine weitergehende Gewährleistungspflicht besteht nicht. Insbesondere besteht keine Gewährleistung dafür, dass das Softwarepaket den speziellen Anforderungen des Käufers oder Nutzers genügt. Der Käufer trägt die alleinige Verantwortung für Auswahl, Installation und Nutzung sowie für die damit beabsichtigten Ergebnisse.
5.) Nach Verfügbarkeit einer neuen Version der Software hat der Käufer das Recht, das Softwarepaket gegen ein entsprechendes Paket der neuen Version zu einem vom Verkäufer listenmäßig angegebenen Update-Preis zu aktualisieren.
§ 3 Haftung
1.) Der Verkäufer und der Rechtsinhaber haften unabhängig vom Rechtsgrund für Schäden, die durch von ihnen zu vertretende schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht wurden. Die Haftung ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen der Auftragnehmer bei Vertragsabschluss aufgrund der ihm zu diesem Zeitpunkt bekannten Umständen rechnen musste. Jedoch übersteigt die Haftung durch den Verkäufer in keinem Falle den Betrag des jeweiligen Produktpreises. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, unterbliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen.
2.) Die in Abs. 1 genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften beruhen, und für eventuelle Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes. Durch das Akzeptieren dieser Vertragsbestimmungen und durch die folgende Installation wird der Nutzungsvertrag rechtskräftig.
Gerichtsstand bei Streitigkeiten ist Mühlacker
Für den Verkäufer: Medienwerkstatt Mühlacker Verlagsgesellschaft mbH, Pappelweg 3, 75417 Mühlacker
Erika Grupp, Peter Baral
www.medienwerkstatt.de
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